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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 2/15

Der Kläger begehrt für das Quartal III/10 eine höhere Vergütung der von ihm erbrachten antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen (im Folgenden: agpL) nach Kapitel 35.2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM).

Fundstelle(n):
FAAAH-35890

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