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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 4/15

Die Klägerin begehrt für das Quartal III/10 eine höhere Vergütung der von ihr erbrachten antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen (im Folgenden: agpL) nach Kapitel 35.2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM).

Fundstelle(n):
PAAAH-35891

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