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LSG Hessen Urteil v. - L 1 VE 8/18

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger gegenüber dem Beklagten Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsrecht (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) hat.

Fundstelle(n):
WAAAH-35909

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