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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 20/15

Die Beteiligten streiten um eine sachlich-rechnerische Berichtigung in den 13 Quartalen I/09 bis I/13 in Höhe von insgesamt 229.114,26 EUR netto wegen der Absetzung von im Rahmen von Notfallbehandlungen erbrachter Laborleistungen des Kapitels 32 EBM-Ä.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAH-35911

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