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BFH Urteil v. - III R 64/18

Gesetze: EStG § 68; AO § 90; AO § 227;

Erlassunwürdigkeit bei Mitwirkungspflichtverletzung

Leitsatz

NV: Erlasswürdigkeit setzt ein Verhalten des Steuerpflichtigen voraus, das nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstößt und bei dem die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht auf einem Verhalten des Steuerpflichtigen selbst beruht. Ein Verstoß gegen die Interessen der Allgemeinheit liegt beispielsweise auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige bei der Entstehung der Forderung seine Mitwirkungspflichten verletzt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.170719.IIIR64.18.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2020 S. 45 Nr. 2
BFH/NV 2020 S. 7 Nr. 1
HFR 2020 S. 99 Nr. 2
AAAAH-36171

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