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BFH Beschluss v. - V B 57/18

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 92; FGO § 96 Abs. 1; ZPO § 227 Abs. 4; ZPO § 308 Abs. 1;

Verfahrensfehler, Grundordnung des Verfahrens, Gewährung rechtlichen Gehörs

Leitsatz

1. NV: Das FG verstößt nicht gegen die Grundordnung des Verfahrens, wenn es eine Klage abweist, obwohl das beklagte FA keinen (ausdrücklichen) Antrag auf Klageabweisung gestellt hat.

2. NV: Entscheidet das FG über einen kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung gestellten Verlegungsantrag (hier: am Nachmittag des Vortags) nicht vor Beginn der am nächsten Vormittag terminierten mündlichen Verhandlung, liegt hierin keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.160819.VB57.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 29 Nr. 1
UAAAH-36173

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