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BFH Urteil v. - V R 27/19 (V R 1/17)

Gesetze: UStG §§ 4 Nr. 28, 15 Abs. 1a, 19 Abs. 3; EStG §§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, 12 Nr. 1; MwStSystRL Art. 136 Buchst. b; MwStSystRL Art. 176; MwStSystRL Art. 288;

Bemessung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Leitsatz

Liefert der Unternehmer Gegenstände, für die er den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG nicht in Anspruch nehmen konnte, sind diese Lieferungen in die Bemessung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 28 UStG nicht einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen erst durch die Veräußerungstätigkeit entsteht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.260919.VR27.19.0

Fundstelle(n):
CAAAH-36179

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