Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase - Verlängerung wegen Einsparzeiten aus der Promotionsphase - Zustimmung des Personalrats - Hinweispflicht des Arbeitsgerichts
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 30. September 2016 geendet hat, sowie über die Zahlung von Annahmeverzugsvergütung.