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BGH Urteil v. - 5 StR 90/19

Gesetze: § 243 Abs 3 S 1 StPO, § 273 Abs 1 StPO, § 274 StPO, § 337 StPO, § 358 Abs 1 StPO

Revisionsgrund im Strafverfahren: Nichtverlesung des Anklagesatzes in neuer Hauptverhandlung nach Aufhebung des Ersturteils und Zurückverweisung der Sache

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:091019U5STR90.19.0

Fundstelle(n):
JAAAH-36544

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