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BGH Urteil v. - XI ZR 426/18

Gesetze: § 355 BGB vom , § 495 Abs 1 BGB vom , § 286 ZPO

Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen der Einräumung eines neuen Kapitalnutzungsrechts; Vereinbarung eines vertraglichen Widerrufsrechts bei Anpassung der Konditionen eines bestehenden Darlehensvertrags

Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen im Zuge einer Vereinbarung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer von der Einräumung eines neuen Kapitalnutzungsrechts auszugehen ist.

2. Passen die Parteien im Rahmen einer unechten Abschnittsfinanzierung die Konditionen eines bestehenden Darlehensvertrags an, bietet der Darlehensgeber nach der gebotenen objektiven Auslegung dem Darlehensnehmer für die Konditionenanpassung die Vereinbarung eines vertraglichen Widerrufsrechts auch dann nicht an, wenn er eine Widerrufsbelehrung erteilt (Fortführung von Senatsurteil vom - XI ZR 359/16, WM 2018, 664 Rn. 20).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:160719UXIZR426.18.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2 Nr. 1
DB 2020 S. 109 Nr. 3
DStR 2020 S. 15 Nr. 6
NJW-RR 2020 S. 176 Nr. 3
WM 2019 S. 2346 Nr. 50
ZIP 2019 S. 97 Nr. 50
ZIP 2020 S. 18 Nr. 1
MAAAH-36812

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