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BFH Beschluss v. - I B 16/19

Gesetze: FGO § 74; FGO § 79a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4;

Aussetzungsbeschluss durch Berichterstatter

Leitsatz

1. NV: Eine Aussetzungsentscheidung gemäß § 74 FGO kann nicht allein durch den Berichterstatter getroffen werden, wenn zuvor der Vollsenat einen Beweisbeschluss gefasst hat.

2. NV: Die Aussetzungsentscheidung erfordert eine Ermessensausübung, bei der insbesondere prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.230919.IB16.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 93 Nr. 2
SAAAH-36875

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