Gesetze: § 41 SGB 12, §§ 41ff SGB 12, § 19 Abs 2 S 1 SGB 12 vom , § 19 Abs 2 S 2 SGB 12 vom , § 20 S 1 SGB 12, § 43 Abs 1 Halbs 1 SGB 12 vom , Art 3 Abs 1 GG
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - Vermögen des Partners in lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft
Leitsatz
Einkommen und Vermögen des Partners einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigen, sind bei Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch schon vor dem Jahr 2011 zu berücksichtigen gewesen.