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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 10 K 188/17

Gesetze: BGB § 535; GewStG § 8 Nr 1 Buchst e

Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Messeflächen zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG

Leitsatz

Bei den nach Quadratmetern bemessenen Kosten für die Anmietung von Messeflächen handelt es sich um Mietaufwendungen, die gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2901 Nr. 49
BBK-Kurznachricht Nr. 5/2020 S. 214
DStR 2020 S. 8 Nr. 1
DStRE 2020 S. 152 Nr. 3
GmbH-StB 2020 S. 155 Nr. 5
SAAAH-37244

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