Tätigkeitsausrichtung bei internationalem Verbrauchergerichtsstand und Vertragsübergang
Tatbestand
Der in Deutschland lebende, mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts selbständig tätige Kläger legte ab dem Jahr 2002 Gelder bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Firmensitz in der Schweiz (künftig: Unternehmen) an, die ohne Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG ihre Anlageprodukte in Deutschland vertrieb. Im Jahr 2008 kündigte und widerrief der Kläger die Verträge und beauftragte seine Rechtsanwälte, die neben ihm sechzig bis hundert Mandanten gegen dasselbe Unternehmen vertraten, mit der Rückholung der in der Schweiz angelegten Gelder.