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BGH Urteil v. - IX ZR 66/16

Gesetze: Art 15 Abs 1 Buchst c VollstrZustÜbk 2007

Ausrichtung der Kapitalanlagefalls-Rechtsanwaltstätigkeit auf Deutschland

Tatbestand

Die in Deutschland lebende Klägerin ist die Ehefrau eines selbstständigen Musikproduzenten und Komponisten und als Hausfrau tätig. Sie legte ab September 2002 Gelder bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Firmensitz in der Schweiz (künftig: Unternehmen) an, die ohne Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG ihre Anlageprodukte in Deutschland vertrieb. Im Jahr 2008 kündigte und widerrief die Klägerin die Verträge und beauftragte ihre Rechtsanwälte, die neben ihr sechzig bis hundert Mandanten gegen dasselbe Unternehmen vertraten, mit der Rückholung der in der Schweiz angelegten Gelder.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:090217UIXZR66.16.0

Fundstelle(n):
MAAAH-37528

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