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BGH Urteil v. - IX ZR 103/16

Gesetze: Art 15 Abs 1 Buchst c VollstrZustÜbk 2007

Verbrauchergerichtsstand bei privaten Anlagegeschäften eines Unternehmers

Tatbestand

Die in Deutschland lebende und als selbständige Zahnärztin praktizierende Klägerin legte ab dem Jahr 2001 Gelder bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Firmensitz in der Schweiz (künftig: Unternehmen) an, die ohne Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG ihre Anlageprodukte in Deutschland vertrieb. Im Jahr 2008 widerrief die Klägerin sämtliche Verträge und forderte die angelegten Gelder zurück. Sie beauftragte ihre Rechtsanwälte, die neben ihr sechzig bis hundert Mandanten gegen dasselbe Unternehmen vertraten, mit der Rückholung der in der Schweiz angelegten Gelder.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:090217UIXZR103.16.0

Fundstelle(n):
WAAAH-37529

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