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BFH Urteil v. - V R 36/18

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;

Einheitliche Leistungen

Leitsatz

NV: Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, im Mahlen von Getreide einerseits und der Zugabe von Zusatzstoffen andererseits umsatzsteuerrechtlich eigenständige Leistungen zu sehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.260919.VR36.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 112 Nr. 2
UStB 2020 S. 90 Nr. 3
WAAAH-37568

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