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BVerwG Urteil v. - 1 C 48/18

Gesetze: Art 10 Abs 1 EUV 492/2011, § 2 Abs 1 FreizügG/EU

Freizügigkeitsberechtigung im Sinne des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU aus Art. 10 EUV 492/2011

Leitsatz

Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011 vermittelt den Kindern eines (vormaligen) Wanderarbeitnehmers und deren die tatsächliche Sorge ausübenden Elternteilen nicht nur ein Recht auf Einreise, Aufenthalt und Wohnsitznahme, sondern auch auf Freizügigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2019:110919U1C48.18.0

Fundstelle(n):
JAAAH-37675

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