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BSG Urteil v. - B 6 KA 15/18 R

Gesetze: § 84 Abs 6 SGB 5, § 106 Abs 2 Nr 1 SGB 5 vom , § 106 Abs 2 Nr 2 S 4 SGB 5 vom , § 106 Abs 5a S 1 SGB 5 vom , § 106 Abs 5a S 3 SGB 5 vom , § 106 Abs 5a S 4 SGB 5 vom , § 106 Abs 5d S 1 SGB 5 vom , § 31 Abs 1 S 4 SGB 5, § 27b Abs 1 S 2 SGB 5

Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - Prüfung der Verordnungsweise eines Vertragsarztes anhand der für seine Arztgruppe vereinbarten Richtgröße neben Regressverfahren wegen unzulässiger Verordnungen aus demselben Zeitraum

Leitsatz

Die Verordnungsweise eines Vertragsarztes kann auch dann anhand der für seine Arztgruppe vereinbarten Richtgröße geprüft werden, wenn einzelne Verordnungen aus dem geprüften Zeitraum Gegenstand eines Regressverfahrens sind, weil eine Krankenkasse sie als unzulässig ansieht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:110919UB6KA1518R0

Fundstelle(n):
HAAAH-37936

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