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BSG Urteil v. - B 11 AL 13/18 R

Gesetze: § 45 Abs 1 S 1 SGB 3, § 45 Abs 4 S 3 Nr 2 SGB 3, § 45 Abs 6 S 3 SGB 3, § 45 Abs 6 S 5 SGB 3

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers - Vermittlungserfolg - Aufnahme der Beschäftigung während des Geltungszeitraums des Gutscheins - Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages - Zeitpunkt des Abschlusses des Vermittlungsvertrages

Leitsatz

Der Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfordert als Vermittlungserfolg die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung im Geltungszeitraum des Gutscheins und setzt nicht voraus, dass auch der Arbeitsvertrag in diesem Zeitraum geschlossen wurde.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:120919UB11AL1318R0

Fundstelle(n):
IAAAH-37940

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