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BSG Urteil v. - B 6 KA 22/19 R

Tatbestand

Zwischen dem klagenden Vertragsarzt, der als Orthopäde zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, und dem beklagten Beschwerdeausschuss sind Regressfestsetzungen wegen der Verordnung von Tumor-Nekrose-Faktoren (TNF-Alpha-Inhibitoren) umstritten. Betroffen sind die vier Quartale des Jahres 2006. Für die Jahre 2007 und 2008 ist wegen derselben Wirkstoffe ein Regress gegen die dort klagende Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ergangen, der der hier klagende Arzt seit dem 1.1.2007 angehört (B 6 KA 21/19 R). Im Übrigen ist ein Regress gegen die in dem Parallelverfahren klagende BAG wegen der Überschreitung des Richtgrößenvolumens im Jahre 2007 streitbefangen (B 6 KA 15/18 R). In allen Verfahren hat der Senat am 11.9.2019 entschieden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:110919UB6KA2219R0

Fundstelle(n):
QAAAH-37946

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