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BSG Urteil v. - B 14 AS 43/18 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22b Abs 3 S 1 SGB 2, § 22b Abs 3 S 2 Nr 2 SGB 2, § 101 Abs 1 SGG

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in Nordrhein-Westfalen - Angemessenheitsprüfung - Wohnflächengrenze - erhöhter Raumbedarf wegen Ausübung des Umgangsrechts mit getrennt lebenden Kind - sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an einen wirksamen Teilvergleich

Leitsatz

Bei Ausübung des Umgangsrechts ist der Bedarf für die Unterkunft weder regelhaft zu erhöhen noch kann bei einem Umgang im üblichen Umfang davon ausgegangen werden, dass kein weiterer Bedarf besteht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:290819UB14AS4318R0

Fundstelle(n):
KAAAH-37948

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