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BFH Beschluss v. - III B 149/18

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1;

Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht; Übersehen eines Kindergeld-Aufhebungsbescheids

Leitsatz

1. NV: Die Rechtsfrage, ob spätestens im Monat nach Abschluss eines Ausbildungsabschnitts ein Beweisanzeichen für den Willen zur Fortsetzung der Erstausbildung vorliegen muss, um Ausbildungsabschnitte zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammenfassen zu können, ist durch das (BFH/NV 2019, 815) dahingehend geklärt, dass ein derartiges Erfordernis nicht besteht.

2. NV: Übersieht das FG einen in den Akten befindlichen Bescheid, durch den das Kindergeld für einen bestimmten Monat bestandskräftig aufgehoben worden ist, und verpflichtet es die Familienkasse zur Gewährung von Kindergeld für diesen Monat, so ist dies ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.221019.IIIB149.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 90 Nr. 2
DStZ 2020 S. 148 Nr. 5
HFR 2020 S. 242 Nr. 3
OAAAH-38398

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