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BFH Beschluss v. - IX B 37/19

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;

Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensmangel

Leitsatz

NV: Kommt das FG substantiierten Beweisanträgen (hier: Anträge auf —ergänzende— Zeugenvernehmung) des Klägers nicht nach, sondern geht es pauschal davon aus, dass die weitere Beweiserhebung für die Entscheidung des Streitfalls unerheblich ist, liegt ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.041019.IXB37.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 95 Nr. 2
BAAAH-38401

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