VOB-Vertrag: Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises bei Überschreitung des im Vertrag angegebenen Mengenansatzes um mehr als 10%
Leitsatz
Der Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B setzt nach dem Wortlaut der Klausel nur voraus, dass die ausgeführte Menge den im Vertrag angegebenen Mengenansatz um mehr als 10 v.H. überschreitet und eine Partei die Vereinbarung eines neuen Preises verlangt. Dagegen ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B nicht, dass eine auf die Mengenmehrung kausal zurückzuführende Veränderung der im ursprünglichen Einheitspreis veranschlagten Kosten Voraussetzung für den Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises ist (Anschluss an , BauR 2019, 1766 = NZBau 2019, 706).
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:211119UVIIZR10.19.0
Fundstelle(n): NJW 2020 S. 468 Nr. 7 NJW 2020 S. 8 Nr. 3 RAAAH-38520