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BGH Beschluss v. - XII ZB 382/19

Gesetze: § 3 ZPO, § 8 ZPO, § 9 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO

Statthaftigkeit der Berufung: Wert des Beschwerdegegenstands bei Rechtsstreit über die Berechtigung des Mieters zur Nutzung der Mietsache in einer bestimmten Art und Weise

Leitsatz

Bei einem Rechtsstreit über die Berechtigung des Mieters, die Mietsache in einer bestimmten Art und Weise nutzen zu dürfen, bei dem der Bestand des Mietverhältnisses zwischen den Parteien unstreitig ist, bestimmt sich der Wert des Beschwerdegegenstands nach § 3 ZPO.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:131119BXIIZB382.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 8 Nr. 3
NJW-RR 2020 S. 136 Nr. 3
BAAAH-38521

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