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BSG Urteil v. - B 14 AS 23/18 R

Gesetze: § 21 Abs 3 SGB 2, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - familienrechtliches Wechselmodell - Anerkennung eines doppelten Unterkunftsbedarfs des Kindes - gleichwertiger Wohnbedarf in den Wohnungen beider Eltern - kein Wahlrecht der Eltern

Leitsatz

1. Alleinerziehenden steht beim familienrechtlichen Wechselmodell weiterhin der hälftige Mehrbedarf zu (Festhalten an = BSGE 102, 290 = SozR 4-4200 § 21 Nr 5).

2. Betreuen getrennt lebende Eltern ihr Kind gleichmäßig im Sinne eines familienrechtlichen Wechselmodells, hat das Kind einen grundsicherungsrechtlich anzuerkennenden Wohnbedarf in den Wohnungen beider Eltern.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:110719UB14AS2318R0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 1094 Nr. 15
BAAAH-38628

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