Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - familienrechtliches Wechselmodell - Anerkennung eines doppelten Unterkunftsbedarfs des Kindes - gleichwertiger Wohnbedarf in den Wohnungen beider Eltern - kein Wahlrecht der Eltern
Leitsatz
1. Alleinerziehenden steht beim familienrechtlichen Wechselmodell weiterhin der hälftige Mehrbedarf zu (Festhalten an = BSGE 102, 290 = SozR 4-4200 § 21 Nr 5).
2. Betreuen getrennt lebende Eltern ihr Kind gleichmäßig im Sinne eines familienrechtlichen Wechselmodells, hat das Kind einen grundsicherungsrechtlich anzuerkennenden Wohnbedarf in den Wohnungen beider Eltern.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2019:110719UB14AS2318R0
Fundstelle(n): NJW 2020 S. 1094 Nr. 15 BAAAH-38628