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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 237/16 EFG 2020 S. 313 Nr. 4

Gesetze: UStG § 4 Nr 14

Sind Intensivpflegeleistungen steuerpflichtig?

Leitsatz

Intensivpflegeleistungen, die die Klägerin durch ihren Geschäftsführer, einen examinierten Kranken- und Intensivpfleger, in Krankenhäusern auf Honorarbasis gegen Stundenlohn erbracht hat, sind nicht von der Umsatzsteuer befreit.

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 313 Nr. 4
XAAAH-38664

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