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BMF - III C 3 - S 7015/19/10002 :001 BStBl 2019 I S. 1399

Umsatzsteuer-Anwendungserlass;

Änderungen zum (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen)

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem (2018/0979679), BStBl 2018 I S.1402, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das (2019/1083705), BStBl. 2019 I S. 1396, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  1. Abschnitt 1.8 Abs. 11 wird wie folgt geändert:

    a)

    Satz 3 Beispiele 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

    „Beispiel 1:

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    Wert der Mahlzeit
    3,30
    Zahlung des Arbeitnehmers
    1,00 €
    maßgeblicher Wert
    3,30
    darin enthalten 19/119 Umsatzsteuer (Steuersatz 19 %)
    ./.0,53 €
    Bemessungsgrundlage
    2,77 €
    _________

    Beispiel 2:

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    Wert de...

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