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BGH Beschluss v. - 5 StR 206/19

Gesetze: § 344 Abs 1 StPO

Wirksame Beschränkung der Revision auf Rechtsfolgenausspruch

Leitsatz

Die Revision gegen ein Berufungsurteil kann nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das Berufungsgericht trotz unbeschränkt eingelegter Berufung keinen eigenen Schuldspruch mit den zugehörigen Feststellungen getroffen hat. Dies gilt auch, wenn es zu Unrecht von einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ausgegangen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:260919B5STR206.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 253 Nr. 4
wistra 2020 S. 122 Nr. 3
DAAAH-38824

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