Steuerstraftat: Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat bei anschließender Steuerhehlerei
Leitsatz
Anstiftungshandlungen, die auf eine Verbringung von mit Verbrauchsteuern belasteten Waren gerichtet sind, an denen der Täter eine Steuerhehlerei begeht, sind regelmäßig nicht als Anstiftung zur Steuerhinterziehung strafbar; im Verhältnis zur Steuerhehlerei stellt sich die Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat dar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:110719U1STR634.18.0
Fundstelle(n): AO-StB 2020 S. 104 Nr. 4 NJW 2020 S. 10 Nr. 4 NJW 2020 S. 412 Nr. 6 wistra 2020 S. 161 Nr. 4 WAAAH-39282