Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Abgrenzung "Verarbeitendes Gewerbe" von "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden"
Leitsatz
Ein Betrieb, der aus den im Steinbruch gewonnenen Hartsteinen durch mehrmaliges Brechen, Mahlen, Sieben und Waschen sowie Beimischen Splitte und Mineralgemische erzeugt und abgebaute Sande und Kiese durch Sieben, Waschen und Brechen aufbereitet, ist nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzurechnen (vgl. Senatsurteil vom - III R 20/14, BFHE 259, 188, BStBl II 2017, 1167); das gilt auch dann, wenn zugekaufter Sand beigemischt wird und die Tätigkeiten nicht "auf dem Gelände des Steinbruchs" selbst, sondern "außerhalb von Steinbrüchen" ausgeführt werden.