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BFH Beschluss v. - IX B 41/19

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 1. Alternative;

Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts

Leitsatz

NV: Die Rechtsfrage, ob Schuldzinsen für ein zur Anschaffung eines Mietobjekts aufgenommenes Darlehen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind, wenn bei der späteren Veräußerung des Mietobjekts der Veräußerungserlös verzinslich gestundet wird, ist nicht klärungsbedürftig. Sie ist bereits höchstrichterlich geklärt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.120919.IXB41.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 210 Nr. 3
OAAAH-39344

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