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BFH Beschluss v. - IX B 42/19

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;

Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler

Leitsatz

NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO) ist nicht dadurch verletzt, dass sich das FG —ohne vorangegangenen ausdrücklichen Hinweis— Feststellungen des Strafgerichts zu eigen macht, wenn die Beteiligten das strafgerichtliche Urteil ebenfalls umfassend in Bezug genommen haben.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.231019.IXB42.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 217 Nr. 3
YAAAH-39345

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