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BFH Beschluss v. - IX B 52/19

Gesetze: FGO §§ 116 Abs. 2 Satz 1, 56 Abs. 1;

Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz

NV: Das Versäumen der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht entschuldbar, wenn der Prozessbevollmächtigte bei der Fristenkontrolle die Einlegungsfrist allein anhand des Eingangsstempels der Kanzlei berechnet, ohne zu prüfen, ob das Datum des Eingangsstempels mit dem auf dem Briefumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.111019.IXB52.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 211 Nr. 3
DStR 2020 S. 12 Nr. 3
SAAAH-39347

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