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BFH Beschluss v. - IX B 54/19

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;

Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts, Verfahrensmangel

Leitsatz

1. NV: Der Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts ist nicht schlüssig dargelegt, wenn zwar eine abstrakte Rechtsfrage aufgeworfen wird, es aber an der Darlegung rechtlicher Zweifel, insbesondere an einer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, fehlt.

2. NV: Die Vorlage einer schriftlichen Bekundung eines Dritten über eine beweiserhebliche Tatsache stellt keine Beweisführung dar, sondern Beteiligtenvortrag.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.231019.IXB54.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 219 Nr. 3
PStR 2020 S. 80 Nr. 4
CAAAH-39348

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