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BAG Urteil v. - 7 AZR 21/18

Gesetze: § 2 Abs 1 WissZeitVG vom , § 2 Abs 3 WissZeitVG vom , § 17 S 2 TzBfG, § 7 Halbs 1 KSchG, § 167 ZPO, § 253 Abs 1 ZPO

Befristung - wissenschaftliches Personal - Kinderbetreuung

Leitsatz

Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG aF verlängert sich bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG insgesamt zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind. Auch wenn die Kinderbetreuung ausschließlich nach der Promotion erfolgt, verlängert sich nicht allein die zulässige Befristungsdauer in der sog. Postdoc-Phase nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG, sondern die Höchstdauer der gesamten aus der Promotions- und Postdoc-Phase bestehenden Qualifizierungsphase.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:210819.U.7AZR21.18.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 179 Nr. 4
DB 2020 S. 6 Nr. 3
NJW 2020 S. 10 Nr. 5
NJW 2020 S. 491 Nr. 7
KAAAH-39529

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