Gesetze: § 159 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 159 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3 vom , § 330 Abs 1 Alt 2 SGB 3, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10
Überprüfungsverfahren - Rücknahme einer Sperrzeitentscheidung - Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung - ständige Rechtsprechung - abweichende Verwaltungspraxis - Nichtberücksichtigung bzw fehlerhafte Interpretation bestehender ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung
Leitsatz
Die Verpflichtung zur Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts ist nicht wegen von der Verwaltungspraxis abweichender ständiger Rechtsprechung begrenzt, wenn die Arbeitsverwaltung eine bei Erlass des Verwaltungsakts bereits bestehende ständige höchstrichterliche Rechtsprechung nicht ausreichend berücksichtigt bzw fehlerhaft interpretiert hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2019:120919UB11AL1918R0
Fundstelle(n): NJW 2020 S. 1389 Nr. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2019 S. 2839 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2019 S. 804 DAAAH-39553