Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten gem § 9 Abs 6 EStG (F: ) sowie Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) verfassungsgemäß - Einstufung von Erstausbildungskosten als untrennbar gemischt veranlasste Aufwendungen, mithin als Sonderausgaben nicht zu beanstanden - Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht verletzt