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BGH Urteil v. - 1 StR 218/19

Gesetze: § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 27 StGB

Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Vorsätzliches Handeln des Drogenkuriers hinsichtlich des Transports der tatsächlichen Rauschgiftmenge

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:210819U1STR218.19.0

Fundstelle(n):
PAAAH-39656

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