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BSG Urteil v. - B 14 AS 2/19 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 6 S 1 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - doppelte Unterkunftskosten für zwei tatsächlich genutzte Wohnungen - Ausnahme - Umzugsmonat - Abgrenzung zu Wohnungsbeschaffungskosten - Unvermeidbarkeit

Leitsatz

Im Monat eines Umzugs können ausnahmsweise die tatsächlichen Aufwendungen für zwei Wohnungen als Bedarfe für Unterkunft und Heizung anzuerkennen sein.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:301019UB14AS219R0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 950 Nr. 13
EAAAH-39706

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