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BFH Urteil v. - X R 21-22/17

Gesetze: AO § 42 Abs. 1 und 2; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 und 6; EStG § 6b; EStG § 6c; EStG § 15 Abs. 1 und 2; GewStG § 2 Abs. 1;

Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten

Leitsatz

1. NV: Die Zwischenschaltung einer nahe stehenden Person im Rahmen von Grundstücksaktivitäten des Steuerpflichtigen kann im Falle der beabsichtigten Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels nach der Rechtsprechung des BFH einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO begründen.

2. NV: Die von dem erwerbenden Ehegatten selbst durch die Erschließung ins Werk gesetzte Wertsteigerung der Grundstücke steht einer abweichenden steuerrechtlichen Zurechnung der Einkunftsquelle grundsätzlich entgegen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.100719.XR21.17.0

Fundstelle(n):
HFR 2020 S. 204 Nr. 3
JAAAH-39872

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