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BFH Urteil v. - VI R 48/17

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1;

Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

NV: Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine außergewöhnliche Belastung. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine über 100 Jahre alte Familiengrabstätte handelt und Standsicherheitsmängel auf Anordnung der Friedhofsverwaltung beseitigt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.221019.VIR48.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 190 Nr. 3
EStB 2020 S. 53 Nr. 2
FR 2020 S. 744 Nr. 15
HFR 2020 S. 235 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2020 S. 220
HAAAH-39877

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