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BFH Beschluss v. - VIII B 42/19

Gesetze: EStG § 3 Nr. 12; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3;

Darlegungsanforderungen zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung bei verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Steuerbefreiung in § 3 Nr. 12 EStG

Leitsatz

NV: Stützt sich ein Beschwerdeführer zur Begründung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache darauf, die bisherigen Kriterien des BFH zur Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit gleichheitswidriger Begünstigungsausschlüsse im Rahmen des Art. 100 Abs. 1 GG führten zu einer verfassungswidrigen Rechtsschutzlücke, muss er gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO substantiiert sowohl darlegen, welche Norm des einfachen Rechts aus welchen Gründen einen verfassungswidrigen Begünstigungsausschluss verursacht, als auch darlegen, aus welchen Gründen die in der Rechtsprechung zu Art. 100 Abs. 1 GG bislang herangezogenen Kriterien die behauptete Rechtsschutzlücke zur Folge haben.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.131119.VIIIB42.19.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 234 Nr. 3
BAAAH-39879

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