Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines insolventen Bauunternehmens: Gläubigerbenachteiligung und Vorteilsausgleichung nach Beitragszahlungen an eine Sozialkasse des Baugewerbes; Vorsatz des Schuldners
Tatbestand
Der Kläger ist Verwalter in dem auf einen Eigenantrag vom 22. August 2012 am 1. November 2012 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des S. (fortan: Schuldner). Der Beklagte, ein rechtsfähiger wirtschaftlicher Verein nach § 22 BGB, ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes. Ihm obliegt nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (fortan: VTV-Bau) in der jeweils gültigen Fassung der Einzug der monatlichen Sozialkassenbeiträge.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:211119UIXZR238.18.0
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 14 Nr. 5 WM 2020 S. 100 Nr. 2 VAAAH-40100