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BGH Urteil v. - IX ZR 238/18

Gesetze: § 133 Abs 1 InsO

Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines insolventen Bauunternehmens: Gläubigerbenachteiligung und Vorteilsausgleichung nach Beitragszahlungen an eine Sozialkasse des Baugewerbes; Vorsatz des Schuldners

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter in dem auf einen Eigenantrag vom 22. August 2012 am 1. November 2012 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des    S.        (fortan: Schuldner). Der Beklagte, ein rechtsfähiger wirtschaftlicher Verein nach § 22 BGB, ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes. Ihm obliegt nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (fortan: VTV-Bau) in der jeweils gültigen Fassung der Einzug der monatlichen Sozialkassenbeiträge.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:211119UIXZR238.18.0

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 14 Nr. 5
WM 2020 S. 100 Nr. 2
VAAAH-40100

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