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FG Münster Urteil v. - 3 K 3184/17 Erb EFG 2020 S. 214 Nr. 3

Gesetze: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c

Erbschaftsteuer

Steuerbefreiung Familienheim, Selbstnutzung nach dreijähriger Renovierung

Leitsatz

Dem Erben eines Familienheims wird die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG nicht gewährt, wenn er das Objekt erst nach dreijähriger Renovierung bezieht und er die Überschreitung des angemessenen Zeitraums von sechs Monaten für eine unverzügliche Selbstnutzung zu vertreten hat.

Fundstelle(n):
DB 2019 S. 15 Nr. 51
DStR 2020 S. 8 Nr. 7
DStRE 2020 S. 289 Nr. 5
EFG 2020 S. 214 Nr. 3
ErbBstg 2020 S. 28 Nr. 2
ErbStB 2020 S. 39 Nr. 2
ErbStB 2023 S. 228 Nr. 8
GStB 2020 S. 53 Nr. 2
UVR 2020 S. 72 Nr. 3
EAAAH-40175

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