Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Abmahnung: Mitverschuldenseinwand des Schädigers im Betragsverfahren; Vergrößerung des Schadens durch voreiliges Nachgeben - Chickenwings
Leitsatz
Chickenwings
1. Hat der Geschädigte im Feststellungsverfahren keine konkreten Schadenspositionen mitgeteilt, ist der Schädiger im Betragsverfahren hinsichtlich dann erstmals geltend gemachter Schadenspositionen nicht mit dem Mitverschuldenseinwand ausgeschlossen.
2. Der Einwand, der Schaden sei durch voreiliges Nachgeben unnötig vergrößert worden, bezieht sich auf die haftungsausfüllende Kausalität zwischen der Rechtsgutsverletzung und der jeweiligen Schadensposition.