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BFH Beschluss v. - II B 49/19

Gesetze: FGO § 62 Abs. 4;

Vertretungspflicht vor dem BFH

Leitsatz

NV: Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen und erkennen lassen, dass der Prozessbevollmächtigte sich mit dem Streitstoff befasst, ihn insbesondere gesichtet, geprüft und rechtlich durchgearbeitet hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.281119.IIB49.19.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2020 S. 76 Nr. 3
BB 2020 S. 213 Nr. 5
BFH/NV 2020 S. 230 Nr. 3
MAAAH-40531

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