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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 12 U 2610/18

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Wegeunfalls des bei der Beklagten versicherten und am 25.01.2017 verstorbenen Vaters des Klägers K. S. (nachfolgend V.). Für den am 08.10.2016 geborenen Kläger übt das Jugendamt beim Landratsamt S.-H. die Amtsvormundschaft aus.

Fundstelle(n):
CAAAH-40919

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