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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 BA 1226/18

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kläger zu 1) bis 3) wegen ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer bei der Beigeladenen zu 1) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung sind.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 14 Nr. 28
JAAAH-40921

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